Möglichkeiten der Studienfinanzierung

FHDW Hannover - Finanzierung

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten

… für das dual organisierte Bachelor-Studium, die auch miteinander kombinierbar sind:

Kredit

Studienkredit der KfW

Studierende im Erststudium können zur Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zwischen 100 und 650 Euro monatlich beantragen. In der Regel werden bis zu zehn Fachsemester finanziert. Die KfW-Förderbank bietet den Studienkredit jedem Studenten zum selben Zinssatz an, unabhängig von Studienfach- oder -ort, den Noten, dem eigenen Einkommen oder dem Einkommen der Eltern. Sicherheiten müssen nicht gestellt werden. Der Zinssatz des KfW-Studienkredits ist variabel; er wird halbjährlich neu festgelegt. Hotline der KfW: 0180 1242425. Mehr Informationen auf der KfW-Internetseite.

Studierende können sich an die Vertriebspartner der KfW wenden. Sie nehmen Anträge für den KfW-Studienkredit entgegen, prüfen sie und leiten sie an die KfW weiter.

BAföG

BAföG und Bildungskredit

Für Fragen zum BAföG steht eine gebührenfreie Hotline des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Deutschen Studentenwerkes zur Verfügung: 0800 2236341. Mehr Informationen auf der BMBF-Internetseite.

Beratung vor Ort leisten die Ämter für Ausbildungsförderung der Studentenwerke:

Studentenwerk Hannover
Amt für Ausbildungsförderung
Callinstraße 30 A
30167 Hannover

0511 7688 126
[email protected]
www.studentenwerk-Hannover.de

Das Bildungskredit-Programm fördert Studierende mit einem zinsgünstigen Kredit in fortgeschrittenen Studienphasen sowie Schülerinnen und Schülern ab dem vorletzten Jahr einer berufsqualifizierenden Ausbildung. Unabhängig von ihrem Einkommen und neben dem BAföG können sie bis zu zwei Jahre monatlich 300 Euro Unterstützung erhalten. Hotline der KfW: 0180 1242421. Mehr Informationen auf der BMBF-Internetseite.

Stiftung

Stiftung der Deutschen Wirtschaft

Bereits zu Beginn des Studiums finanzielle Unterstützung erhalten und zusätzliche Qualifikationen erwerben: Dies ist bei der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw) möglich. Nun können sich auch Studienanfänger für ein Stipendium bewerben. Mit dem Abiturzeugnis sind Bewerbungen zudem schon vor dem Studienbeginn möglich. Weiterhin bewerben können sich Studierende, die gemäß Regelstudienzeit noch mindestens vier Semester studieren. Die Hauptkriterien bei der Auswahl der Stipendiaten sind gesellschaftliches Engagement und Zielstrebigkeit.

Gemeinsam mit Unternehmen, Arbeitgeberverbänden und unternehmensnahen Stiftungen bietet die sdw ihren Stipendiaten ein Seminar- und Trainingsprogramm, das auf verantwortungsvolle Positionen in Wirtschaft und Gesellschaft vorbereitet. Das oberste Leitmotiv der Stiftung ist es, bei jungen Menschen unternehmerisches Denken und Handeln in gesellschaftlicher Verantwortung zu stärken. Stipendien, Büchergeld und Zuschläge für Praktika und Studienaufenthalte im Ausland erhalten die Stipendiaten aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Mehr Informationen finden Sie auf der sdw-Internetseite.

Stiftung

Studienstiftung des deutschen Volkes

Von den Bewerbern erwartet die Studienstiftung, dass sie sich durch Leistung, Initiative und Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Die Studenten müssen ausgezeichnete Kenntnisse in ihrem Studienfach nachweisen sowie Interessen und Aktivitäten außerhalb ihres Studienfaches entwickeln. Ein Studierender kann nur durch einen FHDW-Professor vorgeschlagen werden. Tobias Baum, FHDW Hannover, ist der erste Stipendiat der FHDW, der das Aufnahmeverfahren der Studienstiftung erfolgreich bestanden hat. Prof. Dr. Carsten Elsner erstellte sein Gutachten für den Förderungsvorschlag.

Die Förderung durch die Studienstiftung besteht neben dem monatlichen Büchergeld und Lebenshaltungsstipendium (abhängig von der Einkommenssituation der Familie) vor allem aus einer ideellen Förderung durch Sommerakademien, Sprachkurse, Stipendien für Auslandsaufenthalte, Promotionsstipendien u.v.m. Mehr Informationen auf der Internetseite der Studienstiftung.

Stipendium

Aufstiegsstipendium für Berufserfahrene

Das Aufstiegsstipendium des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unterstützt Fachkräfte mit einer Berufsausbildung und mindestens zwei Jahren Praxiserfahrung bei einem ersten Hochschulstudium.

Besonderheiten des Aufstiegsstipendiums:

Die Bewerbung ist bereits vor dem Beginn eines Studiums möglich. Auch Menschen, die schon viele Jahre im Beruf stehen, können sich bewerben. Es werden sowohl berufsbegleitende Studiengänge als auch Vollzeitstudiengänge gefördert.

Weitere Informationen auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: www.aufstiegsstipendium.de.

Fonds

Studienfonds der Deutschen Bildung

„Ein Studium darf nicht am Geld scheitern“, so die die Deutsche Bildung Studienfinanzierung. Dieser Studienfonds ermöglicht Studierenden, sich ihre Studienpläne im In- und Ausland zu verwirklichen – unabhängig vom Einkommen der Eltern und kombinierbar mit anderen Formen der Studienfinanzierung.
Nachwuchsakademikerinnen und Nachwuchsakademiker können für ihre Studien- und Lebenshaltungskosten über den Studienfonds bis zu 30.000 Euro beantragen und werden außerdem trainiert, gecoacht und in der Community vernetzt. Später tragen sie mit ihren einkommensabhängigen Zahlungen an den Studienfonds dazu bei, dass das Prinzip des umgekehrten Generationenvertrags funktioniert und ermöglichen neuen Studierenden das Studium.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Vertrag

Umgekehrter Generationenvertrag für den Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt International Management (Chancen eG)

Das Studium an der FHDW Hannover hängt allein von den Fähigkeiten und Motivationen. Die soziale Herkunft und die Verfügbarkeit finanzieller Mittel sollen nicht über das Studium an der FHDW entscheiden. Durch die Unterstützung der CHANCEN eG als unseren Partner haben Sie völlig unabhängig von finanziellen Mitteln die Möglichkeit, an der FHDW Hannover zu studieren. Die CHANCEN eG übernimmt die Studiengebühren für Sie!
„Umgekehrter Generationenvertrag“ bedeutet dabei, dass Sie sich zunächst voll und ganz auf Ihr Studium konzentrieren können. Im Gegenzug verpflichten Sie sich, auch späteren Generationen diese Möglichkeit zu geben, indem Sie – wenn Sie als Betriebswirt tätig sind und über ein jährliches Mindesteinkommen verfügen – einen Anteil Ihres späteren Einkommens an die CHANCEN eG zur Finanzierung weiterer Studienplätze zurückzahlen.

Sabine Jentsch

Bei Fragen zu Stipendien und weiteren Finanzierungsalternativen wenden Sie sich bitte direkt an:

Die Fachhochschule für die Wirtschaft Hannover - Sabine Jentsch

Sabine Jentsch

Steuerliche Behandlung der Studiengebühren

Nach dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs können Sie die Ausgaben für Ihre Aus- bzw. Weiterbildung als Sonderausgaben (beim Erststudium) bzw. Werbungskosten (beim Zweitstudium) absetzen.
Voraussetzung ist, dass die Ausgaben vom Studierenden selber getragen werden. Aufwendungen die Dritte finanzieren, können nicht beim Studierenden berücksichtigt werden; ggf. sind diese beim Dritten berücksichtigungsfähig.
Für den Fall, dass der Studierende kein oder nur geringes Einkommen während des Studiums hat, sollte in jedem Falle eine Steuererklärung abgegeben werden, damit die getätigten Ausgaben im Wege der Verlustfeststellung für zukünftige Besteuerungszeiträume nicht verloren gehen. Dies bedeutet, dass die festgestellten Verluste in der Zukunft von Einnahmen abgezogen werden und so die Steuerlast mindern.

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Erst- und Zweitstudium

Im Erststudium

Handelt es sich bei dem berufsbegleitenden Bachelor-Studium bei Ihnen um ein Erststudium, können neben den Studiengebühren auch Aufwendungen wie die Kosten für Büromaterial, Fahrtkosten zu den Vorlesungen/Prüfungen, Unterbringung und Verpflegung während der Seminare sowie Zusatzkosten für ein Arbeitszimmer als Sonderausgaben geltend gemacht werden – bis zu ca. 6.000 Euro pro Jahr.

Im Zweitstudium

Anders als beim Erststudium können die Ausgaben für eine weiterführende Ausbildung, zu der auch das Masterstudium zu rechnen ist, bei der Steuererklärung als Werbungskosten berücksichtigt werden. Die folgenden Ausführungen sollen einen kurzen Überblick, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, dazu liefern. Zunächst ein wenig Theorie: § 9 EStG definiert Werbungkosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Damit sind zwei Voraussetzungen zur steuerlichen Berücksichtigung benannt. Grundsätzlich sind Einnahmen z. B. als Angestellter oder Selbständiger notwendig. Von diesen können dann die Aufwendungen und zwar sämtliche die im Zusammenhang mit dem Masterstudium stehen, abgezogen werden. Dies sind beispielsweise: Masterstudiengebühren, Prüfungsgebühren, Ausgaben für Literatur, Schreibmaterial, ggf. Arbeitszimmer, Fahrten zum Studienort, Fahrten zu Arbeitsgemeinschaften, ggf. doppelte Haushaltsführung usw.

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Beispielrechnung

Um sich eine mögliche steuerliche Berücksichtigung besser vorstellen zu können, hier ein allgemein gehaltenes Zahlenbeispiel*:

  • Arbeitnehmer, ledig, ohne Kinder, zu versteuerndes Einkommen, ohne Berücksichtigung der Ausgaben für das Masterstudium von 30.000 €;
  • Bei diesem Steuerpflichtigen liegt der sogenannte Grenzsteuersatz bei 30,3 v. H. (Bundesministerium der Finanzen 2021).
  • Kosten des Masterstudiums gesamt: 21.000 €.
  • Steuerersparnis (Ausgaben x Grenzsteuersatz): 6.363 €.
  • Tatsächliche Belastung: 14.637 €.

* Dieses Beispiel gibt lediglich den Effekt wieder und ist weder als Rechts- noch Steuerberatung zu verstehen, so dass für die Zahlen und Ergebnisse keine Gewähr übernommen werden kann.