Die NIS-2-Richtlinie der EU ist bereits seit dem 17.10.2024 in Kraft. Die schleppende Umsetzung der Richtlinie durch die Bundesrepublik Deutschland hat jedoch rein faktisch zur Folge, dass die Normen in der Bundesrepublik noch keine Anwendung finden. Voraussichtlich werden die Regelungen jedoch im März 2025 auch in der Bundesrepublik in Kraft treten und somit die Brisanz des Themas weiter erhöhen.
Gerade weil die NIS-2-Regelungen den Fokus der Cybersicherheit nun auf den Mittelstand verlagern, sollten die Verantwortlichen, insbesondere die Geschäftsleitung und Führungskräfte in den deutschen Unternehmen gewissenhaft prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich der NIS-2-Richtlinie fallen und welche Cybersicherheitsanforderungen zukünftig eingehalten werden müssen. Dies gilt nicht nur aus dem eigenen Interesse heraus, ein hohes Maß an Cybersicherheit zum Selbstschutz aufrechtzuerhalten, sondern auch mit Blick auf die Sanktionen, die die NIS-2-Richtlinie bzw. die Umsetzungsgesetze statuieren.
Der Mittelstand wird aber neben der direkten Anwendbarkeit der NIS-2-Richtlinie dadurch weiter in den Fokus genommen, dass viele indirekt die NIS-2-Anforderungen umsetzen werden müssen, weil sie Glied einer Lieferkette eines Unternehmens sind, welches selbst direkt von der Anwendbarkeit der NIS-2-Richtlinie betroffen ist.
Auch sollte die Geschäftsleitung aus persönlichen Gründen ein erhöhtes Interesse an der ordnungsgemäßen Umsetzung der Anforderungen haben, da die NIS-2-Richtlinie das erste Gesetz ist, welches die Cybersicherheitsanforderungen als Pflichtbereich der Geschäftsleitung klar benennt und die Geschäftsleitung haftbar für Verstöße gegen die Cybersicherheitsanforderungen macht.
Auch wenn es faktisch fast alle Bereiche betrifft, sind folgende Branchen in der Richtlinie explizit als Adressaten benannt: Energie, Transport, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser, Abwässer, digitale Infrastruktur, IKT Dienstleistungsmanagement, öffentliche Verwaltung, Weltraum, Post- und Kurierdienste, Abfallwirtschaft, Chemie, Lebensmittel, Medizinprodukte, Maschinen, Fahrzeugbau, elektrische Geräte, digitale Anbieter, Forschung.